Schritt 1 von 6

Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen?

Die Förderhöhe richtet sich nach der Betriebsgröße.

🏢unter 50 Mitarbeitende
🏬50 bis 499 Mitarbeitende
🏭ab 500 Mitarbeitende
👤Selbstständig, ohne Mitarbeitende

Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf?

Mehrfachauswahl möglich: Wählen Sie alles, was zutrifft.

📋Verwaltung & Backoffice
📣Marketing & Vertrieb
💬Kundenservice
⚙️Prozesse & Organisation
🎯Führung & Strategie
🔍Noch unklar

Hat ein Mitarbeitender in den letzten 2 Jahren bereits eine QCG-Förderung erhalten?

Eine erneute Förderung nach § 82 SGB III ist erst nach 2 Jahren möglich.

Hinweis: Für Mitarbeitende mit einer Förderung in den letzten 2 Jahren ist aktuell keine erneute QCG-Förderung möglich. Andere Mitarbeitende im Unternehmen können jedoch gefördert werden. Wir finden gemeinsam die beste Lösung.

✅Nein
⚠️Ja, einzelne
🤷Weiß ich nicht
🔴Ja, die meisten

Sollen Mitarbeitende ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung teilnehmen?

Für diese Beschäftigten können die Lehrgangskosten auch in größeren Betrieben bis zu 100 % gefördert werden.

✅Ja
➖Nein
🤷Weiß ich nicht

Was ist Ihr Hauptziel mit der Weiterbildung?

Das hilft uns, das passende Angebot vorzubereiten.

🤖Mitarbeitende für KI fit machen
📈Produktivität steigern
🤝Fachkräfte binden & entwickeln
💶Kosten durch Förderung senken

Haben Sie bereits Kontakt zur Agentur für Arbeit aufgenommen?

Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden.

🆕Nein, noch nicht
📅Ja, Gespräch geplant
📞Ja, bereits in Kontakt
🙋Ich brauche Unterstützung

Ihre Angaben werden geprüft …

Ein Gespräch lohnt sich!

Basierend auf Ihren Angaben gibt es gute Chancen auf eine Förderung.

Nur noch ein Schritt: Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, kostenlos und unverbindlich.

Kostenlosen Rückruf anfordern →

Auf der nächsten Seite ergänzen Sie nur noch Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten. Ihre Angaben sind schon vorausgefüllt.

Oder direkt per WhatsApp schreiben

Ihre Angaben im Überblick

Kostenlos & unverbindlich · Kein Risiko

Der Fördercheck ersetzt keine individuelle Beratung. Eine Förderzusage erteilt ausschließlich die Agentur für Arbeit.